Kfz-Sachverständigenbüro STERN GmbH

Herzlich Willkommen !

Ihr professioneller Kfz-Sachverständiger für Unfallgutachten und Wertgutachten

  • Unfallgutachten
  • Merkantile Wertminderung
  • Restwertermittlung
  • Wertgutachten
  • Wertermittlung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Beratung
  • Beweissicherung
  • Kostenvoranschlag
  • Als unabhängiger und erfahrener Kfz Sachverständiger und Kfz Gutachter in der Region rund um München biete ich Ihnen unter anderem folgende Vorteile:
  • Flexible und kostenlose Terminvereinbarung vor Ort
  • Unverbindliche Beratung
  • Schadenabwicklung mit der schadeneintrittspflichtigen Versicherungsgesellschaft als Kundenservice
  • Beweissichernde Wirkung der Gutachtens gegenüber einem Kostenvoranschlag der Werkstatt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung

WIEDERBESCHAFFUNGSWERT

Wiederbeschaffungswert ist der Wert Ihres Fahrzeugs am regionalen Markt im unbeschädigten Zustand.

WIEDERBESCHAFFUNGSDAUER

Als Wiederbeschafufungsdauer wird die angemessene Zeit bezeichnet, die Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen.

VORSCHÄDEN

Es handelt hierbei um bereits fachgerecht reparierte Altschäden an Ihrem Fahrzeug.

ALTSCHÄDEN

Altschäden bezeichnet man die unreparierten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nicht vom aktuellen Unfall stammen.

WIRTSCHAFTLICHER TOTALSCHADEN

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffugnswert Ihres Fahrzeugs , so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

RESTWERTERMITTLUNG

Hierbei handelt es sich um den Wert Ihres Fahrzeugs am regionalen Markt, den Sie in verunfalltem Zustand erzielen könnten.

130%-REGEL

Würden die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um 30% überschreiten, so ermöglicht die Rechtsprechung im Rahmen der sogenannten Sonderregelung 130%-Regel das beschädigte Fahrzeug- unter bestimmten Voraussetzungen- dennoch fachgerecht reparieren zu lassen.

SIE WURDEN IN EINEN UNFALL VERWICKELT?

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie, als Geschädigter, die freie Wahl des Sachverständigen. Die Kosten für einen Sachverständigen Ihrer Wahl werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, wenn der Schaden über der Bagatellschadengrenze von 750 EURO liegt.
Daher empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und auf jeden Fall einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, damit der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.
Bei uns bekommen Sie eine kompetente, schnelle und professionelle Beratung. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung und rechnen mit der schadeneintrittspflichtigen Versicherung direkt ab.

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